Abfindung berechnen
Finde in 2 Minuten heraus, wie viel Abfindung für Dich drin sein kann. Der Schnellcheck nutzt die gängige Faustformel. Anschließend prüft eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Deinen Fall, unverbindlich.
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So funktioniert die Faustformel
Die in der Praxis am häufigsten verwendete Formel für die Höhe einer Abfindung lautet:
0,5 × Beschäftigungsjahre × monatliches Bruttogehalt
Ein Beispiel: Bei 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 4.000 € ergibt die Faustformel einen Richtwert von rund 10.000 € (0,5 × 5 × 4.000 €). Wichtig: Das ist der gesetzliche Mindestrahmen. Weil eine Abfindung in aller Regel verhandelt wird und nicht automatisch zusteht, liegt das tatsächliche Ergebnis je nach Kündigungsgrund, Prozessrisiko und Verhandlung häufig deutlich höher. Eine ausführliche Tabelle nach Beschäftigungsjahren und Gehalt sowie die rechtlichen Hintergründe findest Du in den weiterführenden Ratgebern am Ende dieser Seite.
Denk auch an die Steuer: Eine Abfindung ist steuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung begünstigt versteuert werden, sodass unter Umständen weniger Abgaben anfallen. Wie viel von Deinem Brutto-Richtwert nach Steuern übrig bleibt, kannst Du anschließend im Detail nachrechnen (siehe weiterführende Ratgeber unten).
Warum sich eine anwaltliche Prüfung lohnt
Team Abfindung ist keine Kanzlei, sondern Prozessfinanzierer: Wir verbinden Dich mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei und übernehmen Kosten und Risiko. Rein erfolgsbasiert: Du zahlst nur im Erfolgsfall; mit Rechtsschutz übernimmt Deine Versicherung die Kosten. So erfährst Du nicht nur den Faustformel-Richtwert, sondern was in Deinem konkreten Fall realistisch verhandelbar ist. Alle Details zum Modell erklären wir transparent (siehe weiterführende Ratgeber unten).
Meinen Fall jetzt kostenlos prüfenHäufige Fragen zur Abfindung
Wie wird die Abfindung berechnet?
Die gängige Faustformel lautet: 0,5 × Anzahl der Beschäftigungsjahre × monatliches Bruttogehalt. Sie liefert einen Orientierungswert: den gesetzlichen Mindestrahmen. Die tatsächliche Höhe wird individuell verhandelt und liegt häufig darüber.
Jetzt Abfindung berechnenHabe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen (z.B. § 1a KSchG oder ein Sozialplan). In den meisten Fällen wird die Abfindung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags verhandelt. Genau deshalb lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
Fall jetzt prüfenWie viel Abfindung ist realistisch?
Die Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr) ist der Ausgangspunkt. Je nach Kündigungsgrund, Prozessrisiko für den Arbeitgeber und Verhandlungsgeschick ist oft deutlich mehr möglich. Der Rechner zeigt Dir den Mindestrahmen; die Kanzlei prüft, was in Deinem Fall drin ist.
Meine Spanne in 2 Minuten sehenWas kostet mich die Prüfung?
Die Ersteinschätzung ist unverbindlich. Team Abfindung ist keine Kanzlei, sondern Prozessfinanzierer: Wir verbinden Dich mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei und tragen Kosten und Risiko. Rein erfolgsbasiert: Im Erfolgsfall erhalten wir eine Beteiligung an der Abfindung, gedeckelt bei 6.000 €; ohne Erfolg zahlst Du nichts. Mit Rechtsschutz übernimmt Deine Versicherung die Kosten.
Unverbindlich startenWie schnell muss ich handeln?
Nach Erhalt einer Kündigung hast Du nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann in der Regel nicht verlängert werden. Warte deshalb nicht, lass Deinen Fall frühzeitig prüfen.
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